Allgemeine Geschäftsbedingungen der Consensus GmbH, Stuttgart
CONSENSUS GmbH
Königstrasse 40
70173 Stuttgart
E-Mail: info@consensus-group.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CONSENSUS GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden über Beratungsleistungen im Bereich Mediation sowie für Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare, Kurse, Ausbildungen o.Ä.).
2. Vertragsschluss
2.1. Beratungsleistungen
Der Vertrag kommt im Falle von Beratungsleistungen durch schriftliche oder per E-Mail erklärte Bestätigung des Angebots durch den Kunde zustande.
2.2. Weiterbildungsmaßnahmen
Anmeldungen für Weiterbildungsmaßnahmen können per Post, E-Mail oder online über das jeweilige Anmeldeformular und Anklicken des Buttons „Verbindlich anmelden“ auf der Homepage vorgenommen werden. Eine Anmeldung ist nur für die gesamte Veranstaltung möglich; bei modular aufgebauten Ausbildungskursen bezieht sich die Anmeldung auf alle Module, aus denen der jeweilige Kurs nach der veröffentlichten Leistungsbeschreibung besteht. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss mit der CONSENSUS GmbH dar. Eine ordnungsgemäße Anmeldung enthält neben der Angabe der Veranstaltung und der Benennung des Teilnehmers / der Teilnehmerin (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) die Angabe, ob die Anmeldung seitens eines Unternehmens bzw. einer Organisation erfolgt. Erfolgt die Anmeldung seitens eines Unternehmens oder einer Organisation, so sind ergänzend die korrekte Firmierung, die Umsatzsteuer-Nummer, die genaue Rechnungsadresse (ggf. inkl. Abteilung) und die E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand anzugeben.
Ordnungsgemäße Anmeldungen werden im Regelfall innerhalb einer Woche mit einer Eingangsbestätigung beantwortet, in der noch keine Zusage liegt. Der Vertrag mit der CONSENSUS GmbH kommt erst mit dem Zugang einer Zulassungsbestätigung zustande. Diese wird von der CONSENSUS GmbH nach der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und der Verfügbarkeit eines freien Platzes in Textform übersandt. Die CONSENSUS GmbH behält sich vor, die Annahme einer Anmeldung abzulehnen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies unverzüglich mitgeteilt.
Ordnungsgemäße Anmeldungen werden im Regelfall innerhalb einer Woche mit einer Eingangsbestätigung beantwortet, in der noch keine Zusage liegt. Der Vertrag mit der CONSENSUS GmbH kommt erst mit dem Zugang einer Zulassungsbestätigung zustande. Diese wird von der CONSENSUS GmbH nach der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und der Verfügbarkeit eines freien Platzes in Textform übersandt. Die CONSENSUS GmbH behält sich vor, die Annahme einer Anmeldung abzulehnen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies unverzüglich mitgeteilt.
Die Teilnahmevoraussetzungen sind der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.
3. Leistungsumfang
3.1 Beratungsleistungen
Der Umfang der Beratungsleistungen wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die vereinbarte Dienstleistung.
3.2 Weiterbildungsmaßnahmen
Inhalt und Umfang der Weiterbildungsmaßnahmen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Der Anbieter behält sich Änderungen vor, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Neben inhaltlichen Änderungen umfasst dies auch zeitliche Verschiebungen, die Zusammenlegung von mehreren Kursen sowie die Integration von Online-Elementen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Beratungsleistungen
Die Vergütung erfolgt nach den vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
4.2 Weiterbildungsmaßnahmen
Die Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Mit dem Vertragsschluss, der durch die Anmeldung einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers und die hierauf Bezug nehmende Zulassungsbestätigung seitens der CONSENSUS GmbH zustande kommt, entsteht die Verpflichtung, die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung in voller Höhe zu bezahlen. Für verbindlich gebuchte und ganz oder teilweise nicht besuchte Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Annahmeverzug gem. §§ 611, 615 BGB.
Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich sofort ohne Abzug fällig; bei vereinbarter Ratenzahlung ist abweichend davon die erste Rate sofort fällig und die weiteren Raten zu den vereinbarten Zahlungsterminen. Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang bei der CONSENSUS GmbH an.
Befindet sich ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin mit der Begleichung einer fälligen Rechnung im Rückstand, ist die CONSENSUS GmbH berechtigt, seine / ihre Teilnahme an einer von ihm / ihr gebuchten Veranstaltung so lange nicht zuzulassen, bis die Teilnahmegebühr (bzw. bei Vereinbarung von Ratenzahlung die fälligen Teilzahlungen) beglichen sind. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers / der Teilnehmerin abzüglich nachweislich ersparter Aufwendungen bleibt hiervon unberührt.
Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden bei vereinbarter Ratenzahlung grundsätzlich erst ausgestellt, nachdem die Teilnahmegebühr in voller Höhe entrichtet wurde.
5. Stornierung und Rücktritt
Bei Stornierung durch den Kunden werden folgende Stornogebühren fällig:
- bei Stornierung drei Wochen vor Leistungs-/ Kursbeginn: 20% des vereinbarten Betrags,
- bei Stornierung zwei Wochen vor Leistungs-/ Kursbeginn: 30% des vereinbarten Betrags,
- bei Stornierung eine Woche oder kürzer vor Leistungs-/ Kursbeginn: 50% des vereinbarten Betrags.
Unbeschadet von vorstehender Regelung können Arbeitssuchende, die an einer nach den Regelungen des SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, ohne Einhaltung einer Rücktrittsfrist von der Kursteilnahme zurücktreten, wenn sie (a) einen Arbeitsvertrag rechtswirksam abgeschlossen haben oder wenn (b) die Förderung nach SGB III entfällt.
6. Weiterbildungsmaßnahmen: Inhalt der Veranstaltung und Änderungen
Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltung richten sich nach der von der CONSENSUS GmbH zum Zeitpunkt der Anmeldung abgegebenen Leistungsbeschreibung. Diese wird Bestandteil des Vertrages.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der berufsbegleitenden Basis-Ausbildung (derzeit 130 Stunden Ausbildungsinhalte) werden die Anforderungen an einen der Rechtsverordnung entsprechenden Ausbildungslehrgang erfüllt. Dies wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Form eines Abschlusszeugnisses bescheinigt.
Nach Abschluss der Weiterbildung erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin ein Zertifikat bzw. eine Teilnahmebescheinigung gemäß der CONSENSUS-Ausbildungsordnung für den jeweiligen Ausbildungslehrgang.
Die Zertifizierung erfolgt nach der Deutschen Verordnung: Zertifizierte-Mediatoren-Verordnung (ZMediatAusbV), ist hochschulzertifiziert (International School of Management, ISM) sowie international zertifiziert (International Mediation Institute, IMI).
Die Unterrichtsmaterialien sind in der Kursgebühr enthalten und werden über unsere digitale Lernplattform zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten vor Beginn des Kurses einen Zugangslink.
Die CONSENSUS GmbH ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern der Veranstaltung bzw. das Ziel der Veranstaltung nicht grundlegend verändern.
Weiterhin können Ort und Raum der angekündigten Veranstaltung geändert werden, soweit dies für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zumutbar ist. Dies schließt bei Präsenzveranstaltungen grundsätzlich die Durchführung der Veranstaltung im virtuellen Raum ein, wenn aufgrund ordnungsrechtlicher Vorgaben oder im Interesse des Gemeinwohls von der physischen Anwesenheit der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer abgesehen wird und sofern dabei die synchrone Kommunikation und Interaktion zwischen den Teilnehmenden untereinander sowie zwischen Teilnehmenden und Ausbilderin / Ausbilder gewährleistet ist.
Gleiches gilt für einen Ersatz des / der angekündigten Ausbilders / Ausbilderin durch einen / eine vergleichbar qualifizierten Ausbilder / Ausbilderin (wegen Erkrankung des Ausbilders / der Ausbilderin oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund.
In allen Fällen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unverzüglich über die Änderungen informiert.
7. Absage von Weiterbildungsmaßnahmen
Bei Nichterreichen einer festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist die CONSENSUS GmbH berechtigt, bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der Leistungsbeschreibung auf der Homepage und in der Zulassungsbestätigung für die entsprechende Veranstaltung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
Die CONSENSUS GmbH behält sich vor, Veranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (insbesondere bei kurzfristigem Ausfall des Ausbilders / der Ausbilderin wegen Krankheit), kurzfristig abzusagen. In einem solchen Fall werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
Sofern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden sind, können sie bei einer Absage durch die CONSENSUS GmbH auf eine andere Veranstaltung umbuchen. Andernfalls wird ihnen die bereits bezahlte Vergütung erstattet.
Für Schäden, die durch eine Absage einer Veranstaltung entstehen, haftet die CONSENSUS GmbH nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen von Ziffer 9.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe auch die entsprechenden Datenschutzregelungen auf unserer Homepage: https://consensus-group.com/datenschutz/).
9. Haftung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung vorbehaltlich der nachfolgenden Haftungsregeln. Diese gelten weiterhin unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung, sei es aufgrund Verzugs oder Mängelhaftung, aufgrund von Verschulden bei Vertragsschluss, aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen, deliktischer Handlungen oder sonstiger Tatbestände.
Die Teilnahme den Veranstaltungen der CONSENSUS GmbH setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Die Veranstaltungen stellen keine Therapie dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der CONSENSUS GmbH erfolgen auf eigene Gefahr.
Auf Schadensersatz haftet die CONSENSUS GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der CONSENSUS GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus den vorstehenden Ziffern ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die CONSENSUS GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die CONSENSUS GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Etwaige relevante Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Urheberrechte
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, bleiben dem Anbieter vorbehalten. Kein Teil der Kursmaterialien darf in irgendeiner Form ohne schriftliche oder per E-Mail erklärte Genehmigung des Anbieters reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Sie dürfen insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.
Im Falle einer Verletzung der vorgenannten Rechtsposition behält sich die CONSENSUS GmbH vor, Schadensersatz und/oder Wertersatz geltend zu machen.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (d. h. Zugang der Teilnahmebestätigung nach vorhergehender Anmeldung).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CONSENSUS GmbH, Königstrasse 40, 70173 Stuttgart, E-Mail: info@consensus-group.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgend dargestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An CONSENSUS GmbH, Königstrasse 40, 70173 Stuttgart, E-Mail: info@consensus-group.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Buchungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart, der Geschäftssitz der CONSENSUS GmbH, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Hinweise zur Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung):
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Im Falle von Streitigkeiten schlägt die CONSENSUS GmbH ein Mediationsverfahren vor, um eine für beide Seiten sinnvolle und akzeptable Lösung zu ermöglichen.
12.2. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, sich auf eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende Regelung zu einigen. Dasselbe soll auch dann gelten, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
Stand: Oktober 2024